- 813 - 1253. Februar 12. Posen. prid. id. Febr. Premislaus, H. v. Polen, bestättigt dem Kl. Heinrichau den Besitz des Gutes Starkow (Starkowice b. Kobilin), que est sita juxta Drozcici lagenarios nostros, auf der andern Seite begrenzt von dem bischöfl. Gute Gorcha, welches Gut, nachdem sein Besitzer Ritter Paul von den Heiden erschlagen war ohne Erben zu hinterlassen, dessen Wittwe Dobrozlava dem Kloster geschenkt hatte. Inzwischen hatte die Wittwe eines gewissen Florianus für ihren Sohn als Verwandten jenes Paul Ansprüche erhoben und vorgebend, der oberste Richter Domard (richtiger wohl Domarad), habe demselben das Gut schon zugesprochen, accepit ad eundem Domardum coram nobis baculum, quod vocatur in Polonico wstez, et nuncium. Nachdem aber Domard jede Kenntniss von der Sache in Abrede gestellt, erfolgt die Zusprechung des Gutes an das Stift. Z. nicht schlesisch. Stenzel Gründungsbuch von Heinrichau 158, aus einem Transsumt von 1296. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |